Erwinia amylovora (Burrill, 1882) Winslow
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- SPECIES
Classification
- class
- Gammaproteobacteria
- order
- Enterobacterales
- family
- Enterobacteriaceae
- genus
- Erwinia
- species
- Erwinia amylovora
Abstract
Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse und kann sich schnell ausbreiten. Für die Gesundheit des Menschen besteht keine Gefahr. Feuerbrand sollte nicht mit dem Feuerbakterium Xylella fastidiosa, das Mandel-, Feigen- und Olivenbaumkulturen massiv schädigt, verwechselt werden.
Epidemiologie
Der Wirtspflanzenkreis Der Wirtspflanzenkreis des Feuerbranderregers umfasst etwa 174 Arten aus 40 Gattungen in der Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Besonders anfällig ist die Unterfamilie der Kernobstgewächse (Pyrinae); sie gilt als Hauptwirtspflanzengruppe, denn nur auf diesen Arten kann der Erreger überwintern. Die anfälligsten Wirte sind:
Obstgehölze: Kulturapfel (Malus domestica), insb. Berlepsch, Braeburn, Cox Orange, Granny Smith, Elstar, Fuji, Gala, Gloster, Gravensteiner, Idared, James Grieve, Jonagold-Gruppe, Jonathan, Weißer Klarapfel, Topaz, Vista Bella, die Apfelunterlage M26; etliche Mostäpfel Kulturbirne (Pyrus communis), u. a.: Conference, Clapps Liebling, Comice, Concorde, Frühe von Trévoux, Gute Luise, Bosc’s Flaschenbirne (Kaiser Alexander), Pastorenbirne, Passa Crassana; einige Mostbirnen Ziergehölze (seltene Obstsorten): Quitten (Cydonia), Mispeln (Mespilus), Speierling (Sorbus domestica) Zier- und Wildgehölze: Mehlbeeren (Sorbus), insb. auch Vogelbeere/Eberesche (Sorbus aucuparia), Echte Mehlbeere (Sorbus aria), alle Äpfel (Malus), insb. Holzapfel (Malus sylvestris), Birnen (Pyrus) einschl. Wildbirne (Pyrus pyraster), Felsenbirnen (Amelanchier), Apfelbeeren (Aronia), Zierquitten (Chaenomeles, Scheinquitte), Weißdorne (Crataegus) einschl. Rotdorn, Feuerdorne (Pyracantha), Wollmispeln (Eriobotrya), Zwergmispeln (Cotoneaster), Glanzmispeln/Stranvaesia (Photinia), insb. P. davidiana („Lorbeermispel“) und P. nussia
Die Elsbeere (Sorbus torminalis) wird möglicherweise auch vom Feuerbrand befallen. Bis heute ist jedoch noch kein Befall nachgewiesen. Von den Apfelsorten als robust erwiesen haben sich etwa Schöner aus Boskoop oder McIntosh. Inzwischen werden aber auch gezielt resistente Sorten gezüchtet, etwa Enterpriseoug.de: Gegen Feuerbrand resistente Apfelsorten (PDF) oder Remo, sowie bei den Birnen die Sorte Harrow Sweet.
Verbreitung mini|hochkant=1.6|Verbreitung des Feuerbrandes 2007Quelle: AGES Der Feuerbrand wurde vor etwa 200 Jahren zum ersten Mal in Amerika beobachtet. Im Jahr 1957 erreichte die Krankheit Europa, wo sie sich von Südengland aus über den gesamten europäischen Kontinent verbreitete. Sie wurde in Österreich erstmals 1993 in Vorarlberg nachgewiesen, 2001 in Südtirol. Bis 2006 hat sie sich meist als Folge des Transportes von infizierten Pflanzen auf ganz Österreich und auch in Deutschland, der Schweiz und Norditalien ausgebreitet. 2007 war der Feuerbrand bereits in fast allen Ländern Europas verbreitet, in Vorderasien und Ägypten, Nordamerika bis Mittelamerika, sowie Neuseeland. 2007 hat die Infektion europaweit insbesondere im Apfelbau um sich gegriffen. In der Schweiz sind besonders stark die Ost- und Zentralschweizer Kantone sowie die Bodenseeregion betroffen. In der Bodenseeregion – im schweizerischen Kanton Thurgau, im Süden des deutschen Landkreises Lindau sowie im österreichischen Vorarlberg – sind mindestens zwei Drittel aller Obstplantagen betroffen. Auch Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark waren stark betroffen, und auch in allen anderen österreichischen Bundesländern sind Fälle aufgetreten.
Obstgehölze: Kulturapfel (Malus domestica), insb. Berlepsch, Braeburn, Cox Orange, Granny Smith, Elstar, Fuji, Gala, Gloster, Gravensteiner, Idared, James Grieve, Jonagold-Gruppe, Jonathan, Weißer Klarapfel, Topaz, Vista Bella, die Apfelunterlage M26; etliche Mostäpfel Kulturbirne (Pyrus communis), u. a.: Conference, Clapps Liebling, Comice, Concorde, Frühe von Trévoux, Gute Luise, Bosc’s Flaschenbirne (Kaiser Alexander), Pastorenbirne, Passa Crassana; einige Mostbirnen Ziergehölze (seltene Obstsorten): Quitten (Cydonia), Mispeln (Mespilus), Speierling (Sorbus domestica) Zier- und Wildgehölze: Mehlbeeren (Sorbus), insb. auch Vogelbeere/Eberesche (Sorbus aucuparia), Echte Mehlbeere (Sorbus aria), alle Äpfel (Malus), insb. Holzapfel (Malus sylvestris), Birnen (Pyrus) einschl. Wildbirne (Pyrus pyraster), Felsenbirnen (Amelanchier), Apfelbeeren (Aronia), Zierquitten (Chaenomeles, Scheinquitte), Weißdorne (Crataegus) einschl. Rotdorn, Feuerdorne (Pyracantha), Wollmispeln (Eriobotrya), Zwergmispeln (Cotoneaster), Glanzmispeln/Stranvaesia (Photinia), insb. P. davidiana („Lorbeermispel“) und P. nussia
Die Elsbeere (Sorbus torminalis) wird möglicherweise auch vom Feuerbrand befallen. Bis heute ist jedoch noch kein Befall nachgewiesen. Von den Apfelsorten als robust erwiesen haben sich etwa Schöner aus Boskoop oder McIntosh. Inzwischen werden aber auch gezielt resistente Sorten gezüchtet, etwa Enterpriseoug.de: Gegen Feuerbrand resistente Apfelsorten (PDF) oder Remo, sowie bei den Birnen die Sorte Harrow Sweet.
Verbreitung mini|hochkant=1.6|Verbreitung des Feuerbrandes 2007Quelle: AGES Der Feuerbrand wurde vor etwa 200 Jahren zum ersten Mal in Amerika beobachtet. Im Jahr 1957 erreichte die Krankheit Europa, wo sie sich von Südengland aus über den gesamten europäischen Kontinent verbreitete. Sie wurde in Österreich erstmals 1993 in Vorarlberg nachgewiesen, 2001 in Südtirol. Bis 2006 hat sie sich meist als Folge des Transportes von infizierten Pflanzen auf ganz Österreich und auch in Deutschland, der Schweiz und Norditalien ausgebreitet. 2007 war der Feuerbrand bereits in fast allen Ländern Europas verbreitet, in Vorderasien und Ägypten, Nordamerika bis Mittelamerika, sowie Neuseeland. 2007 hat die Infektion europaweit insbesondere im Apfelbau um sich gegriffen. In der Schweiz sind besonders stark die Ost- und Zentralschweizer Kantone sowie die Bodenseeregion betroffen. In der Bodenseeregion – im schweizerischen Kanton Thurgau, im Süden des deutschen Landkreises Lindau sowie im österreichischen Vorarlberg – sind mindestens zwei Drittel aller Obstplantagen betroffen. Auch Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark waren stark betroffen, und auch in allen anderen österreichischen Bundesländern sind Fälle aufgetreten.
Gegenmaßnahmen
Quarantäne und Meldepflicht Eine Verschleppung des Keims wird international und national primär über Quarantänemaßnahmen und Handelsbeschränkungen kontrolliert. Das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union sieht kein einheitliches Vorgehen bei der Feuerbrandbekämpfung vor. Die Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sieht die Einrichtung von Schutzgebieten vor, die noch nicht kontaminiert sind, und die Möglichkeit einer Ausweisung von Pufferzonen von etwa 50 Quadratkilometer um wichtige Produktionsstätten, in denen dann regelmäßige amtliche Inspektionen und das Führen eines ZP-Pflanzenpasses (zona protecta) für Wirtspflanzen zwingend sind. Diese Maßnahme hat sich in der Praxis aber wenig bewährt, weil Feuerbrand meist epidemisch in einem ganzen Landstrich auftritt. Da es sich bei Erwinia amylovora um einen Quarantäneschaderreger handelt, bestehen national unterschiedliche Forderungen, ob der jeweilige Pflanzenschutzdienst darüber informiert werden soll.
In Deutschland sind das Auftreten und der Verdacht auf Feuerbrand seit 1985 meldepflichtig.Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung) vom 20. Dezember 1985, zuletzt geändert am 10. Oktober 2012. Die zuständige Behörde (je nach Bundesland das Landesamt bzw. die Landesanstalt für Landwirtschaft) kann eine Quarantänezone von 5 Kilometer um befallene oder befallsverdächtige Grundstücke anordnen; in diesem "abgegrenzten Gebiet" kann sie etwa die Vernichtung von befallenen und hochanfälligen Wirtspflanzen oder das Verbot der Bienenhaltung anordnen und sogar verfügen,nach § 6 Absatz 1 Ziff. 3 der FeuerbrandV dass Grundstücke von noch nicht befallenen Wirtspflanzen frei gemacht und gehalten werden. In ÖsterreichFeuerbrand-Verordnungen und Feuerbrand-Erlässe der Länder: Suchbegriff für Abfragen, die für die einzelnen Bundesländer unter http://ris2.bka.gv.at/Land/ erreichbar sind, ris.bka und SüdtirolLandesgesetz Nr. 1/2003, Beschluss der Landesregierung Nr. 746/2005: ist jegliches Auftreten – auch nur im Verdachtsfall – von Feuerbrand meldepflichtig, im Allgemeinen sowohl für Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Flächen mit Wirtspflanzen, gewerbsmäßige Händler mit Pflanzen und Pflanzenprodukten, wie auch jeden, der befallene Pflanzen oder Pflanzenteile innehat. Ansprechpartner sind Feuerbrandbeauftragte der Gemeinden. Meldepflicht bei Verdacht besteht auch in der Schweiz als EPPO-Mitglied, entsprechend den Regelungen über Schutz- und Pufferzonen und den Pflanzenpass. Zusätzlich gelten auch Verbote über Einfuhr sowie Produktion und Inverkehrbringung gewisser Wirtspflanzen. Dazu werden insbesondere in den Ostschweizer Gemeinden jedes Jahr Kontrollen durchgeführt, welche den Baumbestand auf Symptome überprüfen. In Australien ist diese Krankheit noch nie aufgetreten. Um zu verhindern, dass die Krankheit in das Land eingeführt wird, hatte das Land seit 1921 ein Einfuhrverbot für Äpfel verhängt. Neuseeland reichte dagegen am 20. August 2007 Klage beim Schiedsgericht der Welthandelsorganisation gegen Australien ein.n-tv.de, Neuseeland verklagt Australien – Apfelstreit eskaliert, 20. August 2007 Die WTO hat in dieser Klage in 2010 in zwei Instanzen zu Gunsten von Neuseeland entschieden.
Schnitt und Rodung Der Feuerbrand geht von einem hochinfektiösen Bakterium aus. Insbesondere befallene Niederstämme sind in ihrer Existenz durch ihre kleine Krone gefährdet. Werden die infizierten Anteile und der Sicherheitszuschlag (Schnitt in das gesunde Holz) korrekt ausgeführt, entspricht dies vielfach einer fast vollständigen Rodung. Hochstämme zeigen sich zuerst durch ihre große Masse robuster, die Entfernung eines gleich großen befallenen Bereiches hinterlässt hier noch immer einen in seiner Funktion nur wenig eingeschränkten Baum. Eventuell sind bei Hochstämmen auch seltenere, alte Sorten vorzufinden, die unter Umständen auch sortenabhängige Resistenzen zeigen können. Manche Apfelhochstämme sind in der überwiegenden Anzahl der Fälle im Folgejahr erregerfrei (sofern sie nicht durch erneute Blüteninfektionen befallen werden). Über Wildpflanzen ist wenig bekannt.
Pflanzenschutzmittel
Streptomycin Zur Vorbeugung wird in manchen Ländern das Antibiotikum Streptomycin verwendet. Dies reduziert den Feuerbrand um rund 80 %. Der Einsatz ist umstritten, da Streptomycin im Honig nachgewiesen wurde, und weil man Resistenzen seitens des Erregers und Kreuzeffekte bei anderen Keimen befürchtet. In Deutschland gibt es seit 2003 eine konsensual zwischen dem Julius Kühn-Institut (vor 2008 Biologische Bundesanstalt), Obstbau-, Imker- und Umweltverbänden ausgearbeitete Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika, die für den Zeitraum 2008–2012 verlängert wurde. Im Rahmen der Alternativforschung zu Streptomycin konnten verschiedene Hefepräparate, zuletzt insbesondere Candida sake als nahezu gleichwertiger Ersatz entwickelt werden. Trotzdem besteht weiterhin erheblicher Forschungsbedarf. In Deutschland wurde seit 2003 Streptomycin verwendet; es ist als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen.abgerufen in der Übersichtsliste des BVL, Stand Juli 2019. In der Schweiz war der Einsatz bisher verboten. Dort gab es im Jahr 2007 im Kontext eines starken Feuerbrandbefalls heftige Auseinandersetzungen zwischen Hochstamm-Erwerbsobstbauern und Vertretern von Kantonsbehörden, die Rodungen von Hochstämmen durchsetzen wollten. Nachdem 2007 durch Feuerbrandbefall ein Schaden von mehr als 30 Millionen Franken entstanden war, will das schweizerische Bundesamt für Landwirtschaft einen örtlich begrenzten und zeitlich befristeten Einsatz von Streptomycin für das Frühjahr 2008 zulassen.Tages-Anzeiger: ' vom 29. Januar 2008. Es darf nur ein gezielter, bewilligungspflichtiger Einsatz auf Niederstammobstbaukulturen vorgenommen werden. Der Einsatz von Streptomycin außerhalb des Erwerbsobstbaus ist generell verboten, ebenso die Verwendung auf Hochstammobstkulturen. Hier wurden auch 2011 noch Rodungen durchgeführt. Im biologischen Obstbau ist Streptomycin verboten.
Diese Maßnahme wird auch in Österreich diskutiert, stieß aber aufgrund des hohen Marktanteils an Bioprodukten auf Widerstand, und seitens der Verbände und Handelsmarken wurde angekündigt, die Anerkennung als Bioproduzent auszusetzen, falls der Erzeuger das Antibiotikum verwendet. Ob es tatsächlich eingesetzt wird, wird die Schadlage der Saison 2008 (Verbreitung aufgrund der Wetterlage zur Blüte) entscheiden. Streptomycin wird in Österreich angewendet.
LMA (Kalialaun) LMA ist der Handelsname für Kaliumaluminiumsulfat (Aluminiumkaliumsulfat-Dodecahydrat), welches bakterizid wirkt und so eine Infektion verhindert. Die Anwendung ist aufwendiger als die von Streptomycin, da das wasserlösliche Pulver außerhalb der Spritze vorgelöst werden muss. LMA wurde in Deutschland für die Jahre 2013 bis 2019 als Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Pflanzenschutzmittelverordnung) jeweils für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli zugelassen., BVL-Liste der Zulassungen für Notfallsituationen (abgerufen im August 2019), Zulassung 2019
Gentechnik Da einige Wildsorten des Apfels resistent gegen Feuerbrand sind, hat man versucht, die entsprechenden Resistenzgene in beliebte Apfelsorten einzukreuzen. Dieses Verfahren ist aber sehr zeitaufwendig, da man über mindestens fünf Generationen, d. h. 20 bis 50 Jahren, züchten muss, um unerwünschte Eigenschaften wie zum Beispiel kleine Früchte wegzuselektionieren, ohne das Resistenzgen zu verlieren. Mit Hilfe der Grünen Gentechnik ist es aber möglich, in wenigen Jahren Resistenzgene aus Wildäpfeln auf beliebte Speiseäpfel zu übertragen. Diese cisgenen Apfelbäume könnten im Unterschied zu transgenen Bäumen, bei denen artfremde Gene übertragen wären, eine höhere Akzeptanz beim Verbraucher haben oder auch weniger strenger Regulation durch die Behörden unterliegen. Eine gemeinsame Forschungsarbeit der ETH Zürich, der Forschungsanstalt Agroscope und des Julius Kühn-Instituts hat gezeigt, dass sich mit Erfolg das Resistenzgen gegen den Feuerbrand aus dem Sibirischen Holzapfel in die Apfelsorte Gala übertragen lässt.Thomas D. Kost u. a.: Development of the First Cisgenic Apple with Increased Resistance to Fire Blight. In: PLoS ONE. 10(12), 1. Dezember 2015: e0143980. doi:10.1371/journal.pone.0143980 Im Jahr 2016 wurde in der Schweiz dem Forschungsinstitut Agroscope vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Bewilligung erteilt, die Eigenschaften dieses cisgenen Apfels in Freilandversuchen bis 2021 zu testen. In einem ersten Zwischenbericht vom November 2018 wird der erfolgreiche Anbau der cisgenen Apfelbäume dokumentiert.
In Deutschland sind das Auftreten und der Verdacht auf Feuerbrand seit 1985 meldepflichtig.Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung) vom 20. Dezember 1985, zuletzt geändert am 10. Oktober 2012. Die zuständige Behörde (je nach Bundesland das Landesamt bzw. die Landesanstalt für Landwirtschaft) kann eine Quarantänezone von 5 Kilometer um befallene oder befallsverdächtige Grundstücke anordnen; in diesem "abgegrenzten Gebiet" kann sie etwa die Vernichtung von befallenen und hochanfälligen Wirtspflanzen oder das Verbot der Bienenhaltung anordnen und sogar verfügen,nach § 6 Absatz 1 Ziff. 3 der FeuerbrandV dass Grundstücke von noch nicht befallenen Wirtspflanzen frei gemacht und gehalten werden. In ÖsterreichFeuerbrand-Verordnungen und Feuerbrand-Erlässe der Länder: Suchbegriff für Abfragen, die für die einzelnen Bundesländer unter http://ris2.bka.gv.at/Land/ erreichbar sind, ris.bka und SüdtirolLandesgesetz Nr. 1/2003, Beschluss der Landesregierung Nr. 746/2005: ist jegliches Auftreten – auch nur im Verdachtsfall – von Feuerbrand meldepflichtig, im Allgemeinen sowohl für Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Flächen mit Wirtspflanzen, gewerbsmäßige Händler mit Pflanzen und Pflanzenprodukten, wie auch jeden, der befallene Pflanzen oder Pflanzenteile innehat. Ansprechpartner sind Feuerbrandbeauftragte der Gemeinden. Meldepflicht bei Verdacht besteht auch in der Schweiz als EPPO-Mitglied, entsprechend den Regelungen über Schutz- und Pufferzonen und den Pflanzenpass. Zusätzlich gelten auch Verbote über Einfuhr sowie Produktion und Inverkehrbringung gewisser Wirtspflanzen. Dazu werden insbesondere in den Ostschweizer Gemeinden jedes Jahr Kontrollen durchgeführt, welche den Baumbestand auf Symptome überprüfen. In Australien ist diese Krankheit noch nie aufgetreten. Um zu verhindern, dass die Krankheit in das Land eingeführt wird, hatte das Land seit 1921 ein Einfuhrverbot für Äpfel verhängt. Neuseeland reichte dagegen am 20. August 2007 Klage beim Schiedsgericht der Welthandelsorganisation gegen Australien ein.n-tv.de, Neuseeland verklagt Australien – Apfelstreit eskaliert, 20. August 2007 Die WTO hat in dieser Klage in 2010 in zwei Instanzen zu Gunsten von Neuseeland entschieden.
Schnitt und Rodung Der Feuerbrand geht von einem hochinfektiösen Bakterium aus. Insbesondere befallene Niederstämme sind in ihrer Existenz durch ihre kleine Krone gefährdet. Werden die infizierten Anteile und der Sicherheitszuschlag (Schnitt in das gesunde Holz) korrekt ausgeführt, entspricht dies vielfach einer fast vollständigen Rodung. Hochstämme zeigen sich zuerst durch ihre große Masse robuster, die Entfernung eines gleich großen befallenen Bereiches hinterlässt hier noch immer einen in seiner Funktion nur wenig eingeschränkten Baum. Eventuell sind bei Hochstämmen auch seltenere, alte Sorten vorzufinden, die unter Umständen auch sortenabhängige Resistenzen zeigen können. Manche Apfelhochstämme sind in der überwiegenden Anzahl der Fälle im Folgejahr erregerfrei (sofern sie nicht durch erneute Blüteninfektionen befallen werden). Über Wildpflanzen ist wenig bekannt.
Pflanzenschutzmittel
Streptomycin Zur Vorbeugung wird in manchen Ländern das Antibiotikum Streptomycin verwendet. Dies reduziert den Feuerbrand um rund 80 %. Der Einsatz ist umstritten, da Streptomycin im Honig nachgewiesen wurde, und weil man Resistenzen seitens des Erregers und Kreuzeffekte bei anderen Keimen befürchtet. In Deutschland gibt es seit 2003 eine konsensual zwischen dem Julius Kühn-Institut (vor 2008 Biologische Bundesanstalt), Obstbau-, Imker- und Umweltverbänden ausgearbeitete Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika, die für den Zeitraum 2008–2012 verlängert wurde. Im Rahmen der Alternativforschung zu Streptomycin konnten verschiedene Hefepräparate, zuletzt insbesondere Candida sake als nahezu gleichwertiger Ersatz entwickelt werden. Trotzdem besteht weiterhin erheblicher Forschungsbedarf. In Deutschland wurde seit 2003 Streptomycin verwendet; es ist als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen.abgerufen in der Übersichtsliste des BVL, Stand Juli 2019. In der Schweiz war der Einsatz bisher verboten. Dort gab es im Jahr 2007 im Kontext eines starken Feuerbrandbefalls heftige Auseinandersetzungen zwischen Hochstamm-Erwerbsobstbauern und Vertretern von Kantonsbehörden, die Rodungen von Hochstämmen durchsetzen wollten. Nachdem 2007 durch Feuerbrandbefall ein Schaden von mehr als 30 Millionen Franken entstanden war, will das schweizerische Bundesamt für Landwirtschaft einen örtlich begrenzten und zeitlich befristeten Einsatz von Streptomycin für das Frühjahr 2008 zulassen.Tages-Anzeiger: ' vom 29. Januar 2008. Es darf nur ein gezielter, bewilligungspflichtiger Einsatz auf Niederstammobstbaukulturen vorgenommen werden. Der Einsatz von Streptomycin außerhalb des Erwerbsobstbaus ist generell verboten, ebenso die Verwendung auf Hochstammobstkulturen. Hier wurden auch 2011 noch Rodungen durchgeführt. Im biologischen Obstbau ist Streptomycin verboten.
Diese Maßnahme wird auch in Österreich diskutiert, stieß aber aufgrund des hohen Marktanteils an Bioprodukten auf Widerstand, und seitens der Verbände und Handelsmarken wurde angekündigt, die Anerkennung als Bioproduzent auszusetzen, falls der Erzeuger das Antibiotikum verwendet. Ob es tatsächlich eingesetzt wird, wird die Schadlage der Saison 2008 (Verbreitung aufgrund der Wetterlage zur Blüte) entscheiden. Streptomycin wird in Österreich angewendet.
LMA (Kalialaun) LMA ist der Handelsname für Kaliumaluminiumsulfat (Aluminiumkaliumsulfat-Dodecahydrat), welches bakterizid wirkt und so eine Infektion verhindert. Die Anwendung ist aufwendiger als die von Streptomycin, da das wasserlösliche Pulver außerhalb der Spritze vorgelöst werden muss. LMA wurde in Deutschland für die Jahre 2013 bis 2019 als Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Pflanzenschutzmittelverordnung) jeweils für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli zugelassen., BVL-Liste der Zulassungen für Notfallsituationen (abgerufen im August 2019), Zulassung 2019
Gentechnik Da einige Wildsorten des Apfels resistent gegen Feuerbrand sind, hat man versucht, die entsprechenden Resistenzgene in beliebte Apfelsorten einzukreuzen. Dieses Verfahren ist aber sehr zeitaufwendig, da man über mindestens fünf Generationen, d. h. 20 bis 50 Jahren, züchten muss, um unerwünschte Eigenschaften wie zum Beispiel kleine Früchte wegzuselektionieren, ohne das Resistenzgen zu verlieren. Mit Hilfe der Grünen Gentechnik ist es aber möglich, in wenigen Jahren Resistenzgene aus Wildäpfeln auf beliebte Speiseäpfel zu übertragen. Diese cisgenen Apfelbäume könnten im Unterschied zu transgenen Bäumen, bei denen artfremde Gene übertragen wären, eine höhere Akzeptanz beim Verbraucher haben oder auch weniger strenger Regulation durch die Behörden unterliegen. Eine gemeinsame Forschungsarbeit der ETH Zürich, der Forschungsanstalt Agroscope und des Julius Kühn-Instituts hat gezeigt, dass sich mit Erfolg das Resistenzgen gegen den Feuerbrand aus dem Sibirischen Holzapfel in die Apfelsorte Gala übertragen lässt.Thomas D. Kost u. a.: Development of the First Cisgenic Apple with Increased Resistance to Fire Blight. In: PLoS ONE. 10(12), 1. Dezember 2015: e0143980. doi:10.1371/journal.pone.0143980 Im Jahr 2016 wurde in der Schweiz dem Forschungsinstitut Agroscope vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Bewilligung erteilt, die Eigenschaften dieses cisgenen Apfels in Freilandversuchen bis 2021 zu testen. In einem ersten Zwischenbericht vom November 2018 wird der erfolgreiche Anbau der cisgenen Apfelbäume dokumentiert.
Pathologie
Erreger Der Erreger des Feuerbrands ist das Enterobakterium Erwinia amylovora. Das stäbchenförmige Bakterium ist gleichmäßig über seine Zelloberfläche begeißelt, gramnegativ und auch unter Luftabschluss lebensfähig. Die optimale Wachstumstemperatur liegt zwischen 21 und 28 °C; die minimalen und maximalen Temperaturen für eine Entwicklung dieses Bakteriums liegen zwischen 3 und 12 °C sowie zwischen 32 und 42 °C.
Infektionswege Aufgrund des hohen Infektionspotentials gibt es eine Vielzahl potenzieller Vektoren für die Verbreitung.
Über größere Entfernungen spielen vor allem die Ausfuhr von kontaminiertem Pflanzenmaterial, aber auch der Transport von kontaminierten Gegenständen (Verpackungsmaterial, Schnittwerkzeug) eine entscheidende Rolle. Auch Großwetterereignisse und Zugvögel können für die Verbreitung des Erregers über größere Distanzen in Frage kommen. Im Nahbereich erfolgt die Verbreitung des Bakterienschleims durch Wind, Regen, Insekten (Fliegen, Bienen, Wespen, Hummeln), Kleinsäugetiere, Vögel und den Menschen.
Ein Eindringen der Bakterien in das Pflanzengewebe erfolgt während des aktiven Wachstums der Pflanze über natürliche Eintrittspforten wie Stomata, Lentizellen und Nektarien oder über Wunden an Blättern, Trieben oder Zweigen. Man unterscheidet folglich drei Infektionsarten:
Blüteninfektion () – häufigste Variante Triebinfektion () Infektion aus wieder aktiv werdenden Befallsstellen ()
Infektion Gramnegative Bakterien wie der Feuerbrand bilden eine nadelartige Struktur (den Pilus) aus, mit dem sie in Zellen der Apfelpflanzen eindringen und Effektorproteine injizieren, welche Teile des pflanzlichen Immunsystems blockieren. Erkennt die Pflanze das Effektorprotein nicht, kann sie keinen Abwehrmechanismus einleiten und wird infiziert. Die gefährliche Infektionszeit ist das Frühjahr und der Sommer, insbesondere die Blütezeit, wenn warmfeuchte Wetterlage herrscht: Die Blüten sind dann Hauptinfektionsstellen, die Ausbreitung durch Insekten ist hoch und der Keim findet gute Verhältnisse vor, um sich so stark zu vermehren, dass er die natürlich vorhandene Abwehr überwinden und in die Pflanze eindringen kann.
Krankheitsbild mini|Befallener Apfel mini|Baum, der von der Behörde zum Fällen markiert wurde (Tirol) Das Krankheitsbild des Feuerbrands äußert sich dadurch, dass Blätter und Blüten befallener Pflanzen plötzlich vom Blattstiel welken und sich braun oder schwarz verfärben. Die Triebspitzen krümmen sich aufgrund des Wasserverlustes hakenförmig nach unten. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus (daher der Name „Feuerbrand“). Innerhalb von zwei bis drei Wochen sterben junge Pflanzen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Erkrankung innerhalb eines oder mehrerer Jahre aus und führt zu deren Absterben. Zur eindeutigen Diagnose ist eine Laboruntersuchung notwendig. Außerdem tritt an den Infektionsstellen ein Bakterienschleim aus, im Winter kann es zu einem Einsinken der Rinde kommen (Canker-Stellen). Die Befallstärke der Pflanze hängt von unterschiedlichen Faktoren und deren Wechselwirkung ab. Diese sind: Klima- und Standortverhältnisse, Pflanzenart – bei Kulturpflanzen auch die Sorte – und deren Vitalitätszustand, Bakteriendichte auf der Pflanze und Umgebung, Kulturmaßnahmen.
Infektionswege Aufgrund des hohen Infektionspotentials gibt es eine Vielzahl potenzieller Vektoren für die Verbreitung.
Über größere Entfernungen spielen vor allem die Ausfuhr von kontaminiertem Pflanzenmaterial, aber auch der Transport von kontaminierten Gegenständen (Verpackungsmaterial, Schnittwerkzeug) eine entscheidende Rolle. Auch Großwetterereignisse und Zugvögel können für die Verbreitung des Erregers über größere Distanzen in Frage kommen. Im Nahbereich erfolgt die Verbreitung des Bakterienschleims durch Wind, Regen, Insekten (Fliegen, Bienen, Wespen, Hummeln), Kleinsäugetiere, Vögel und den Menschen.
Ein Eindringen der Bakterien in das Pflanzengewebe erfolgt während des aktiven Wachstums der Pflanze über natürliche Eintrittspforten wie Stomata, Lentizellen und Nektarien oder über Wunden an Blättern, Trieben oder Zweigen. Man unterscheidet folglich drei Infektionsarten:
Blüteninfektion () – häufigste Variante Triebinfektion () Infektion aus wieder aktiv werdenden Befallsstellen ()
Infektion Gramnegative Bakterien wie der Feuerbrand bilden eine nadelartige Struktur (den Pilus) aus, mit dem sie in Zellen der Apfelpflanzen eindringen und Effektorproteine injizieren, welche Teile des pflanzlichen Immunsystems blockieren. Erkennt die Pflanze das Effektorprotein nicht, kann sie keinen Abwehrmechanismus einleiten und wird infiziert. Die gefährliche Infektionszeit ist das Frühjahr und der Sommer, insbesondere die Blütezeit, wenn warmfeuchte Wetterlage herrscht: Die Blüten sind dann Hauptinfektionsstellen, die Ausbreitung durch Insekten ist hoch und der Keim findet gute Verhältnisse vor, um sich so stark zu vermehren, dass er die natürlich vorhandene Abwehr überwinden und in die Pflanze eindringen kann.
Krankheitsbild mini|Befallener Apfel mini|Baum, der von der Behörde zum Fällen markiert wurde (Tirol) Das Krankheitsbild des Feuerbrands äußert sich dadurch, dass Blätter und Blüten befallener Pflanzen plötzlich vom Blattstiel welken und sich braun oder schwarz verfärben. Die Triebspitzen krümmen sich aufgrund des Wasserverlustes hakenförmig nach unten. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus (daher der Name „Feuerbrand“). Innerhalb von zwei bis drei Wochen sterben junge Pflanzen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Erkrankung innerhalb eines oder mehrerer Jahre aus und führt zu deren Absterben. Zur eindeutigen Diagnose ist eine Laboruntersuchung notwendig. Außerdem tritt an den Infektionsstellen ein Bakterienschleim aus, im Winter kann es zu einem Einsinken der Rinde kommen (Canker-Stellen). Die Befallstärke der Pflanze hängt von unterschiedlichen Faktoren und deren Wechselwirkung ab. Diese sind: Klima- und Standortverhältnisse, Pflanzenart – bei Kulturpflanzen auch die Sorte – und deren Vitalitätszustand, Bakteriendichte auf der Pflanze und Umgebung, Kulturmaßnahmen.
Name
- Homonyms
- Erwinia amylovora (Burrill, 1882) Winslow
- Common names
- 10.1371/journal.pone.0143980 in language.
- Feuerbrand in Allemand