Treponema pallidum (Schaudinn & Hoffmann, 1905) Schaudinn, 1905
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- SPECIES
Classification
- class
- Spirochaetes
- order
- Spirochaetales
- family
- Spirochaetaceae
- genus
- Treponema
- species
- Treponema pallidum
Abstract
Treponema pallidum (von griechisch τρέπειν „drehen“, und νήμα „Garn“; lateinisch pallidus bedeutet „blass“) ist ein schraubenförmig gewundenes Bakterium aus der Familie der Spirochäten. Die Spezies wird in mehrere Subspezies (ssp.) unterteilt: Bei der Subspezies Treponema pallidum ssp. pallidum handelt es sich um den Erreger der Syphilis (auch Lues genannt). In dem vom Ulcus durum, dem Primäraffekt der Syphilis, abgesonderten Sekret ist es in großer Zahl nachweisbar. Die Subspezies T. pallidum ssp. endemicum ist ein Erreger der nicht-venerischen Syphilis (Bejel), T. pallidum ssp. pertenue der Framboesie und T. pallidum ssp. carateum der Pinta.Medizinische Mikrobiologie, Infektions- und Seuchelehre, Mayr/Rolle, Thieme, 8. Auflage, Seite 394.
Behandlung
Treponema-Bakterien können mit hochdosierten Antibiotika bekämpft werden, z. B. Penicillin G, oder bei Allergien Cephalosporine der 3. Generation, Makrolide oder Tetracycline. Weiteres steht im Artikel Syphilis.
Eigenschaften
Das Bakterium ist 5–15 µm lang und 0,2 µm breit, besitzt 10–20 Windungen und kann sich durch Rotation um seine Längsachse bewegen. Aufgrund der feinen Struktur ist die Darstellung mit Färbungen in der Mikroskopie schwer möglich. Die Methode der Dunkelfeldmikroskopie lässt aber Lebendbeobachtungen zu. Ein kultureller Nachweis ist bislang nur im Kaninchenhoden gelungen.
Geschichte
Nachdem jahrelang vergeblich nach dem Erreger der Syphilis gefahndet wurde, gelang Fritz Schaudinn und Erich Hoffmann an der Berliner Charité 1905 der erste mikroskopische Nachweis der Syphilisspirochäten. (Der Artname des Syphilis-Erregers war früher Spirochaeta pallida). Serologisch wurde die Syphilis dann durch den Wassermann-Test nachweisbar.Paul Mulzer: Praktische Anleitung zur Syphilisdiagnose auf biologischem Wege (Spirochäten-Nachweis, Wassermannsche Reaktion). Berlin 1910. Durch Noguchi HideyoJ. G. Sleeswijk: Die Serodiagnostik der Syphilis nach Noguchi. In: Deutsche Medizinische Wochenschrift. Band 36, 1910, S. 1213–1215. gelang später der Nachweis des Bakteriums im Hirn von Patienten, die unter Wahnsinn und Paresen litten, wodurch der Zusammenhang der verschiedenen Stadien der Syphiliserkrankung hergestellt wurde.
Nachweis des Erregers
Direkter Nachweis der Bakterien Ein mikroskopischer Nachweis der Bakterien im Blut ist unsicher. Der Erreger wird beim Primärstadium der Syphilis direkt aus dem gewonnenen Sekret des Primäraffekts (Ulcus durum) Sekret gewonnen. Im Sekundärstadium kann das Sekret, welches im Dunkelfeldmikroskop untersucht wird, auch aus einem Condyloma latum gewonnen werden.
Nachweis von Antikörpern Ein serologischer Bluttest kann die, spezifisch und empfindlich gegen Treponema pallidum gerichtete Antikörper, ausfindig machen. Die Antikörper werden durch
TPHA-Test (Treponema pallidum Hämagglutinationstest) FTA-Abs-Test (Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest) oder Treponema pallidum-Western Blot (für Treponemenantigene p15, p17, p44,5 und p47)
nachgewiesen.
Meldepflicht In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von Treponema pallidum nach Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nichtnamentlich meldepflichtig. Die Meldepflicht betrifft in erster Linie die Leitungen von Laboren ( IfSG). In der Schweiz ist der positive laboranalytische Befund zu Treponema pallidum für Laboratorien meldepflichtig und zwar nach dem Epidemiengesetz (EpG) in Verbindung mit der Epidemienverordnung und der Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen.
Nachweis von Antikörpern Ein serologischer Bluttest kann die, spezifisch und empfindlich gegen Treponema pallidum gerichtete Antikörper, ausfindig machen. Die Antikörper werden durch
TPHA-Test (Treponema pallidum Hämagglutinationstest) FTA-Abs-Test (Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest) oder Treponema pallidum-Western Blot (für Treponemenantigene p15, p17, p44,5 und p47)
nachgewiesen.
Meldepflicht In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von Treponema pallidum nach Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nichtnamentlich meldepflichtig. Die Meldepflicht betrifft in erster Linie die Leitungen von Laboren ( IfSG). In der Schweiz ist der positive laboranalytische Befund zu Treponema pallidum für Laboratorien meldepflichtig und zwar nach dem Epidemiengesetz (EpG) in Verbindung mit der Epidemienverordnung und der Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen.